Schweißhundstationen NRW

Nachsuchen sind der Ausnahmefall bei tierschutzgerechter Jagdausübung. Die Aufgabe ein verletztes Tier, gleich ob es bei der Jagd oder einem Verkehrsunfall verletzt wurde, tierschutzgerecht nachzusuchen, fordert eine fundierte Ausbildung, jahrelange Erfahrung und ständige Praxis von Hund und Führer.

Aufgrund des geringen Anfalls von Nachsuchen können regional nur eine beschränkte Anzahl von Hunden und Hundeführern die ausreichende Praxis erlangen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.

NRW hat dafür sogenannte Schweißhundstationen eingerichtet, bei denen sich Jäger und Revierinhaber melden, und welche speziell ausgebildete Gespanne mit entsprechender Erfahrung und fachlicher Eignung zur Verfügung stellen.

Insgesamt gibt es in NRW 40 solcher Schweißhundstationen. Diese finden sie hier.

Informationsblatt "Anerkannte Schweißhundstationen NRW" zum Download